NORDSICHER

ARBEITSSCHUTZ & ARBEITSSICHERHEIT

Wir sind für Sie da und bieten bedarfsorientiert den kompletten Service rund um das Thema Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit. Kurz-, mittel- und langfristig.

WAS BEDEUTET KOMPLETTER SERVICE?


Von der sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen, Produktions- und Werkstätten, Brandschutzthemen, über Gefährdungsbeurteilungen, sicherheitstechnische Begehungen, einem breiten Spektrum an Arbeitsmedizin inklusive Betriebsarzt, bis hin zu Arbeitsschutzausschusssitzungen und mehr.

UNTER

DIE LUPE

GENOMMEN.


Wenn das Amt für Arbeitsschutz vor der Tür steht, oder die Berufsgenossenschaft um ein Gespräch bittet...

Ob als Präventionsmaßnahme oder nach einem Vorfall: NordSicher ist für Sie da. Wir stellen sicher, dass bei einem Amtsbesuch alles gründlich unter die Lupe genommen werden kann und Sie sich dabei sorglos zurücklehnen können.

UNSERE LEISTUNGEN

DER GANG

Sicherheitstechnische Begehungen


Wir begehen Ihre Betriebsstätten, protokollieren und formulieren mit Ihnen gemeinsam Maßnahmen, um potenzielle Gefahren und Gefährdungen zu minimieren.

DER NOT-HALT

Maschinen- und Anlagensicherheit


Wir beraten Sie zum sicheren Einrichten und Betreiben Ihrer Arbeitsmittel.


DIE ERGONOMIE

Arbeitsplatzeinrichtung


Wir bieten Ihnen die Beratung zur ergonomischen Gestaltungen Ihrer Arbeitsplätze.

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DIE DOKUMENTATION

Arbeitsschutzkonformität


Wir unterstützen Sie bei der Erstellung aller notwendigen Dokumentationen hinsichtlich Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes.



DER BRANDSCHUTZ

Brandschutz


Wir beraten Sie zu allen betrieblichen Brandschutzthemen und können Ihnen unseren Brandschutzbauftragten gemäß ASR A2.2 und DGUV I 205-003 stellen.


DAS CORONA VIRUS

Virussicher bei der Arbeit


Wir erstellen Konzepte und unterstützen Sie bei den vom Bundesministerium vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.

DER ERNSTFALL

Unfall & Erkrankung


Wir bieten Ihnen die Beratung zur Prävention, aber auch die Untersuchung von Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen und betriebsbedingten Erkrankungen.

DIE INSTRUKTION

Unterweisungen


Wir beraten Sie rund um das Thema Mitarbeiterunterweisung.


DIE ARBEITSMEDIZIN

Breites Spektrum


Von der gesetzlichen Grundbetreuung über die individuelle Betreuung, der Telemedizin, bis hin zu vorgeschriebenen Untersuchungen direkt bei Ihnen vor Ort.

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ÜBER ARBEITSSICHERHEIT


WAS MACHT EINE FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT?


Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt Sie in allen Belangen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Die Tätigkeiten hierbei sind vielfältig und reichen von der Beratung zu Betriebsstättenplanungen im Vorwege, über den sicheren Betrieb im Alltag, bis hin zur sicheren Lagerung von Gefahrgut und Gefahrstoffen.


Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet eng mit Behörden, Berufsgenossenschaften und weiteren Gremien, wie z.B. Betriebsräten und Arbeitsmedizinern zusammen. Diese Zusammenarbeit ist sinnvoll und aufgrund der Komplexität der Arbeitsschutzwelt notwendig und erforderlich.


WANN BRAUCHE ICH EINE FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT?


Der Arbeitgeber muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen; dies gilt generell bei Betrieben ab einem Mitarbeiter. Unter speziellen Kriterien kann ein Arbeitgeber ein alternatives Betreuungsmodell wählen.


WELCHEN UMFANG NIMMT DIE BETREUUNGSZEIT EIN?


Die Berechnung der Mindesteinsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und ist je nach betrieblichem Gefährdungspotential gestaffelt. Der Umfang über die Einsatzzeiten muss entsprechend erhöht werden, wenn Aufwand und Schwierigkeit der arbeitssicherheitlichen Aufgabe dies erfordert. Ist ein Unternehmen Mitglied der DGUV, so gelten die Einsatzzeiten der branchenspezifischen Unfallversicherungen. Für den öffentlichen Dienst gilt die Richtlinie des Bundesministers des Inneren für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes vom 28. Januar 1978 (GMBI. S.114 ff.).


DIE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG


Das Arbeitsschutzgesetz legt verbindlich fest, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss. In dieser Gefährdungsbeurteilung werden sämtliche Gefahren und Gefährdungen erfasst und Schutzmaßnahmen entwickelt, um das Schadensausmaß und die Eintrittswahrscheinlichkeit zu minimieren.


Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig und zu bestimmten Anlässen - wie beispielsweise nach einem Arbeitsunfall, oder der Umgestaltung von Arbeitsplätzen - aktualisiert werden. Es entsteht ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, welcher die Arbeitssicherheit eines Unternehmens nachhaltig optimiert.


Wir unterstützen Sie bei dieser komplexen Aufgabe, führen Sie anhand unserer langjährigen Erfahrungen auf diesem Gebiet zu einer rechtskonformen Gefährdungsbeurteilung und somit zu einem sichereren Arbeitsumfeld Ihres gesamten Betriebes.


DER ARBEITSSCHUTZAUSSCHUSS


Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Unternehmen ab einer Größe von mehr als 20 Mitarbeitern dazu, sogenannte Arbeitsschutzausschusssitzungen, kurz ASA-Sitzungen, mindestens vierteljährlich durchzuführen. Diese Sitzungen dienen als Forum betrieblicher und aktueller Arbeitsschutzthemen.


Hierzu übernehmen wir gerne die Durchführung mit den im Gesetz vorgeschriebenen Gremien. Anhand unserer Protokollierung erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Lösungsansätze für alle dort angesprochenen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrelevanten Themen.